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   BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 114.84   

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BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 114.84 (https://dejure.org/1985,3613)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1985 - 9 C 114.84 (https://dejure.org/1985,3613)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1985 - 9 C 114.84 (https://dejure.org/1985,3613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachweiserleichterungen für Vorverfolgte - Asylsuchender - Politische Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 114.84
    Das hat zur Folge, daß jeder Angehörige der Gruppe als persönlich mitbetroffen anzusehen ist, sofern nicht Tatsachen die dafür sprechende Regelvermutung widerlegen (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] im Anschluß an BVerfGE 54, 341 ).

    Das Berufungsgericht ist aufgrund des von ihm festgestellten Sachverhalts für den maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung, nämlich die mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 14. April 1983 (vgl. Beschluß vom 22. August 1974 - BVerwG 1 B 22.74 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 7; BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]; BVerfGE 54, 341 ) hinsichtlich der allgemeinen Verfolgungslage in Pakistan weiterhin von folgendem ausgegangen: Die Ahmadis brauchten auf absehbare Zeit in Pakistan mit einer Verfolgung ihres Glaubens wegen nicht mehr zu rechnen.

    Deswegen kommt es nicht auf die Lage im Heimatland zur Zeit der Flucht (BVerwGE 67, 314, 316) [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] und nicht darauf an, wann und aus welchen Gründen der Asylsuchende ausgereist ist.

    Für die dem Vorverfolgten grundsätzlich zu gewährende Nachweiserleichterung liegt die innere Rechtfertigung dann nicht mehr vor, wenn die geltend gemachte Furcht vor erneuter politischer Verfolgung keinerlei Verknüpfung mehr zu der früheren aufweist (BVerwGE 65, 250 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 308/81]) oder wenn der Asylsuchende den Heimatstaat aus Gründen verlassen hat, auf die die früher bestehende Verfolgungssituation ohne Einfluß gewesen ist (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 114.84
    Das hat zur Folge, daß jeder Angehörige der Gruppe als persönlich mitbetroffen anzusehen ist, sofern nicht Tatsachen die dafür sprechende Regelvermutung widerlegen (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] im Anschluß an BVerfGE 54, 341 ).

    Das Berufungsgericht ist aufgrund des von ihm festgestellten Sachverhalts für den maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung, nämlich die mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 14. April 1983 (vgl. Beschluß vom 22. August 1974 - BVerwG 1 B 22.74 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 7; BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]; BVerfGE 54, 341 ) hinsichtlich der allgemeinen Verfolgungslage in Pakistan weiterhin von folgendem ausgegangen: Die Ahmadis brauchten auf absehbare Zeit in Pakistan mit einer Verfolgung ihres Glaubens wegen nicht mehr zu rechnen.

    In keinem Widerspruch zu dem bisher Ausgeführten steht, daß die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht demjenigen Asylbewerber, der politische Verfolgung bereits einmal erlitten hat, eine Erleichterung für den Nachweis einräumt, daß die Gefahr abermals einsetzender politischer Verfolgung besteht (BVerfGE 54, 341; Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27, vom 27. April 1983 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250 und vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169).

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 114.84
    Das Berufungsgericht geht insoweit von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus, nach der ein Asylsuchender, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, als Asylberechtigter schon dann anerkannt werden muß, wenn an seiner Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei einer Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. zuletzt Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169).

    In keinem Widerspruch zu dem bisher Ausgeführten steht, daß die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht demjenigen Asylbewerber, der politische Verfolgung bereits einmal erlitten hat, eine Erleichterung für den Nachweis einräumt, daß die Gefahr abermals einsetzender politischer Verfolgung besteht (BVerfGE 54, 341; Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27, vom 27. April 1983 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250 und vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169).

    Sie trägt damit den "meist schweren und bleibenden - auch seelischen - Folgen der schon einmal erlittenen Verfolgung" sowie dem Umstand Rechnung, "daß sich Verfolgungen nicht selten, Pogrome sogar typischerweise in gleicher oder doch ähnlicher Form wiederholen", und besteht darin, daß das Asylbegehren eines Vorverfolgten grundsätzlich nur dann abgewiesen werden darf, wenn "sich eine Wiederholungsgefahr ohne ernsthaften Zweifel an der Sicherheit des Asylbewerbers im Falle der Rückkehr in den Heimatstaat ausschließen läßt" (Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 114.84
    Das Asylrecht will vor politischer Verfolgung schützen, die der in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gelangte Asylsuchende (vgl. BVerwGE 69, 323) bei einer Rückkehr in sein Heimatland, also gegenwärtig oder doch in absehbarer Zukunft zu befürchten hat (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).

    In keinem Widerspruch zu dem bisher Ausgeführten steht, daß die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht demjenigen Asylbewerber, der politische Verfolgung bereits einmal erlitten hat, eine Erleichterung für den Nachweis einräumt, daß die Gefahr abermals einsetzender politischer Verfolgung besteht (BVerfGE 54, 341; Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27, vom 27. April 1983 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250 und vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169).

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 114.84
    Es hat mithin seinerseits davon auszugehen, daß die Ahmadis in Pakistan im Jahre 1974 wegen ihrer Religion einer Gruppenverfolgung im Sinne des Urteils des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - (InfAuslR 1985, 48 = NJW 1985, 574; zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt) ausgesetzt waren.

    Das gilt besonders, wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinen dem Senat unter dem Aktenzeichen BVerwG 9 C 99.84 und BVerwG 9 C 100.84 vorliegenden Urteilen vom 29. Mai 1984 - A 12 S 137/81 und A 12 S 848/81 -, richtig erkannt hat, wenn - was vornehmlich bei Gruppenverfolgungen in Gestalt von eruptionsartig ausbrechenden Pogromen nicht selten der Fall sein wird (vgl. hierzu auch Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - a.a.O.) - nach einer Phase akuter Verfolgung Phasen der Beruhigung - womöglich auch über längere Zeiträume - eintreten, die sich später als Phasen latenter Gefährdung erweisen.

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 114.84
    In keinem Widerspruch zu dem bisher Ausgeführten steht, daß die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht demjenigen Asylbewerber, der politische Verfolgung bereits einmal erlitten hat, eine Erleichterung für den Nachweis einräumt, daß die Gefahr abermals einsetzender politischer Verfolgung besteht (BVerfGE 54, 341; Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27, vom 27. April 1983 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250 und vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169).

    Für die dem Vorverfolgten grundsätzlich zu gewährende Nachweiserleichterung liegt die innere Rechtfertigung dann nicht mehr vor, wenn die geltend gemachte Furcht vor erneuter politischer Verfolgung keinerlei Verknüpfung mehr zu der früheren aufweist (BVerwGE 65, 250 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 308/81]) oder wenn der Asylsuchende den Heimatstaat aus Gründen verlassen hat, auf die die früher bestehende Verfolgungssituation ohne Einfluß gewesen ist (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 196.83

    Asylanerkennung - Asylbewerber - Abschiebung - Inhaftierung

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 114.84
    Das Asylrecht will vor politischer Verfolgung schützen, die der in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gelangte Asylsuchende (vgl. BVerwGE 69, 323) bei einer Rückkehr in sein Heimatland, also gegenwärtig oder doch in absehbarer Zukunft zu befürchten hat (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 114.84
    Im Sinne dieser Vorschrift zulässige und begründete Revisionsgründe, die sie auch als in der Vorinstanz obsiegende Partei als sogenannte Gegenrügen des Revisionsbeklagten hätte geltend machen können, hat sie nicht vorgebracht (vgl. dazu Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG 6 C 103.67 - BVerwGE 32, 228 [BVerwG 25.06.1969 - VI C 103/67]; Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 148.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 64).
  • BVerwG, 30.11.1973 - VI C 148.73

    Beweislast und Gegenrüge eines revisionsbeklagten Kriegsdienstverweigerers -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 114.84
    Im Sinne dieser Vorschrift zulässige und begründete Revisionsgründe, die sie auch als in der Vorinstanz obsiegende Partei als sogenannte Gegenrügen des Revisionsbeklagten hätte geltend machen können, hat sie nicht vorgebracht (vgl. dazu Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG 6 C 103.67 - BVerwGE 32, 228 [BVerwG 25.06.1969 - VI C 103/67]; Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 148.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 64).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 114.84
    Asylberechtigt ist jede Person, die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]; 68, 171 [BVerwG 28.10.1983 - 8 C 113/82]).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 113.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Einberufungsbescheid - Anfechtung -

  • BVerwG, 08.07.1985 - 9 C 99.84

    Verfahrenseinstellung nach Zurücknahme der Revision

  • BVerwG, 08.07.1985 - 9 C 100.84

    Verfahrenseinstellung nach Zurücknahme der Revision

  • BVerwG, 22.08.1974 - I B 22.74

    Anerkennung als Asylberechtigter - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1984 - A 12 S 848/81

    Pakistan; Ahmadiyya; Gruppenverfolgung; Herabstufung der

  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 75.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Emigrantenorganisation - Einheitlicher Asylgrund -

    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 und 9 C 114.84 - ausgeführt, daß es im Falle einer Vorverfolgung des Asylsuchenden im Heimatstaat nicht mehr darauf ankommen kann, ob diese auch im Zeitpunkt einer späteren Ausreise noch anhielt oder ausreisebestimmend war.

    Das Berufungsgericht übersieht dabei zum einen, daß eine einmal erlittene politische Verfolgung für den Betroffenen ihre asylerhebliche Bedeutung nicht schon durch bloßen Zeitablauf, sondern nur dann verliert, wenn zwischen ihr und einem später geltend gemachten Verfolgungsgrund keinerlei Verknüpfung mehr besteht (vgl. auch dazu Urteile vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107 und 9 C 114.84 - sowie Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 218.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 43).

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